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Der Hund als Endwirt von Neosporacaninum, Übertreibung oder wirklich eine Gefahr für unsere Rinder? |
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Neospora caninum ist ein eng mit Toxoplasma gondii verwandter, obligat intrazellulärer Einzeller, der zunächst bei Hunden im Zusammenhang mir schweren Erkrankungen - wie tödlichen Enzephalmyelitiden, Polyradikuloneuritiden und Polymyositiden- entdeckt und erst 1988 als eigenständige Parasitenspezies beschrieben wurde. Erst vor wenigen Jahren wurde der vollständige Entwicklungszyklus von N.caninum bekannt und der Hund als Endwirt bestimmt, der nach oraler Infektion mit Gewebezysten Oozysten ausscheiden kann, die in der Umgebung innerhalb weniger Tage wiederum zu infektiösen Stadien heranreifen. |
- Infektion des Hundes: |
Hunde infizieren sich durch die orale Aufnahme von Parasitenstadien in infiziertem Gewebe, also Gewebszysten aus Gehirn und Muskulatur von Zwischenwirten oder aus Abortmaterial. Ob eine natürliche Infektion des Hundes durch die orale Aufnahme von sporulierten Oozysten möglich ist, konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden. Unklar ist auch, wie viele Hunde unter natürlichen Bedingungen überhaupt Neospora-Oozysten ausscheiden. Trotz intensiver Suche nach Hunden, die unter natürlichen Bedingungen Neospora-Oozysten ausscheiden, sind bisher nur wenige Fälle diagnostiziert worden. |
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Infektion des Rindes: |
Die Infektion des Rindes mit N.caninum kann auf zweierlei Weisen erfolgen: |
-vertikal und |
-horizontal. |
Bei der vertikalen Übertragung wird der Erreger von der Mutter über viele Generationen auf die Nachkommen via zirkulierende Tachyzoiten übertragen. Der zweite mögliche Infektionsweg für Zwischenwirte ist die horizontal Infektion durch die orale Aufnahme von sporuliertenNeospora.Oozysten mit verschmutztem Futter oder Wasser. Dabei kann es zu einem epidemieartigen Anstieg der Abortrate in einer betroffenen Herde kommen. |
- Vermeidung der Infektion des Hundes als Endwirt: |
Zur Unterbrechung des Infektionszyklus sollte Aufnahme von Abortmaterial oder Nachgeburten durch Hunde unterbunden werden. Hunde sind in positiven Betrieben prinzipiell von allen Stallungen fernzuhalten. Das Verfüttern von Schlachtabfällen oder rohem Fleisch an Hunde ist strikt zu unterlassen. Dies gilt nicht nur für Rindfleisch, sondern auch für Wild. |